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„Wenn Dir jemand wirklich zuhört. Wenn Dir jemand wirklich zuhört, ohne dich zu verurteilen, ohne dass er den Versuch macht, die Verantwortung für Dich zu übernehmen oder Dich nach seinen Mustern zu formen – dann fühlt sich das verdammt gut an. Jedes Mal, wenn mir zugehört wird und ich verstanden werde, kann ich meine Welt mit neuen Augen sehen und weiterkommen. Es ist erstaunlich, wie scheinbar unlösbare Dinge doch zu bewältigen sind, wenn jemand zuhört.“

(Carl Rogers)

 

 

Methode

Die Gesprächstherapie ist ein von Carl Rogers entwickeltes Psychotherapieverfahren. Aufgrund seines humanistisch geprägten, positiven Menschenbilds („Der Mensch ist gut“) geht Rogers davon aus, dass Menschen die angeborene Fähigkeit zu Wachstum, Weiterentwicklung und Selbstverwirklichung besitzen und auch fähig sind, selbst Lösungsmöglichkeiten für Probleme zu finden.

Wie läuft die Therapie ab? Grundannahme: Der/die Klient*In ist in seiner/ihrer Selbstentfaltung blockiert. Durch den Aufbau eines besonders guten Beziehungsklimas bemüht sich der/die Therapeut*in, dem Patienten bei seiner Selbstexploration (= Vorgang des „Sich-selbst-Entdeckens“) zu begleiten und ihm bei der Lösung von Blockaden behilflich zu sein. Dabei ist die Grundhaltung des Therapeuten geprägt von Empathie (einfühlendes Verständnis), positiver Wertschätzung (Akzeptanz, emotionale Wärme) und Authentizität (Echtheit). Der Gesprächsverlauf wird vom Klient*in bestimmt, dieser soll so seine eigenen Gefühle klären und sich wieder umfassender wahrnehmen.

Was ist das Therapieziel? Ziel ist das Lösen von Problemen, die die freie, kreative Persönlichkeitsentfaltung blockieren.

Rahmenbedingungen

Ablauf

Die Dauer der Therapie und die Frequenz der Therapiesitzungen werden individuell vereinbart. 

Dies wird im Erstgespräch besprochen und kann bei Bedarf jederzeit geändert werden.

 

Verschwiegenheit

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.

Absageregelung

Wenn Sie einen Termin absagen müssen, ist dies 24 Stunden vorher kostenfrei möglich.

Gesprächskosten und Dauer

Einzelgespräche: € 85 (50 Minuten), Erstgespräch, Kennenlernen 20 Minuten - kostenfrei

Kosten für Paar-oder Familiengespräche auf Anfrage.  

Bitte fragen Sie einfach nach, ob es freie Plätze gibt.

Mein Ansatz
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